STATUTEN

Statuten

(Stand: Januar 2009)

Versammlung

Die Nachbarschaftsversammlung findet traditionsgemäß an einem Freitag am 2. oder 3. Juniwochenende eines Jahres mit dem Beginn des Nachbarfestes im Festzelt auf dem Nordeschplatz statt. Die Leitung der Versammlung hat der Vorstand unter Vorsitz des Gildeherrn/der Gildefrau.  In der Versammlung werden alle anfallenden Themen der Nachbarschaft besprochen, diskutiert und abgestimmt.

Vorstand

Der Vorstand wird aus den Reihen der Nachbarschaft auf der Jahresversammlung jeweils für vier Jahre gewählt. Dem Vorstand gehören an:

a) Gildeherr/Gildefrau

b) Schriftführerin

c) Kassiererin

d) Beisitzerin

Der Vorstand ist für alles, was die Nachbarschaft betrifft, verantwortlich. Er ist jedoch auch von allem, was die Nachbarschaft angeht, frühzeitig in Kenntnis zu setzen.

Beitrag

Der Beitrag beträgt 20,00 Euro pro Familie und ist einmal jährlich zum Nachbarfest (Versammlung) bzw. bis zu einer Woche danach beim Vorstand zu entrichten. Wer den Jahresbeitrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlt, scheidet automatisch aus der Nachbarschaft aus. Tritt eine neu zugezogene Familie in die Nachbarschaft ein, so ist als einmaliger Einstand zuzüglich zum Jahresbeitrag 5,00 Euro zu zahlen

Hochzeiten / Jubiläumsfeste

Das Hochzeitspaar hat ein Vorstandsmitglied oder den nächsten Nachbarn/die nächste Nachbarin von der Hochzeit bzw. dem Jubiläum in Kenntnis zu setzen. Bei grünen Hochzeiten gehen Jugendliche am Aufkündigungssonntag um 14.00 Uhr zum Hochzeitspaar und gratulieren. Gleichzeitig werden die Brautleute gefragt, ob ein Bogen gesetzt werden soll. Bei Silber-, Goldhochzeiten u.a. übernehmen die nächsten  Nachbarinnen  diese Aufgabe. Das Hochzeits- bzw. Jubelpaar bezahlt für den Bogen 30,00 Euro in die  Nachbarschaftskasse. Zu jeder Hochzeit wird Grün holen, Kranz binden, Röschen machen und Bogen setzen von allen Nachbarinnen gemeinsam vorgenommen. Jedes Nachbarschaftsmitglied erhält ab dem 70. Lebensjahr alle fünf Jahre von der Nachbarschaft einen Frühstückskorb (Wert: 30,00 Euro). Dieses gilt ebenfalls bei Hochzeiten, Silberhochzeiten und Goldhochzeiten usw.

(Wert: 35,00 Euro).

Sterbefälle

Stirbt ein Mitglied der Nachbarschaft, so haben die beiden nächsten Nachbarinnen die Pflicht, die anderen Nachbarinnen zur Beerdigung einzuladen und das Kranzgeld von 3,00 Euro aufzuholen. Außerdem sorgen sie für 6 Sargträger; bei einem katholischen Mitglied zusätzlich für 3 Kerzenträger. Von dem Kranzgeld wird ein Kranz der Nachbarschaft bezahlt, der von den nächsten Nachbarn zu bestellen ist. Der Rest des Geldes wird der betroffenen Familie zur Ausschmückung der Leichenhalle übergeben.

Nachbarhilfe

Nachbarhilfe sollte für alle Nachbarinnen und Nachbarn eine Selbstverständlichkeit sein.

Nachbarschaftsfest

Das Nachbarschaftsfest (Sommerfest) findet jeweils am 2. oder 3. Juniwochenende eines Jahres statt.

Festplatz

Seit 1988 Nordeschplatz an der Königsberger Straße

König / Königin

Die höchste Würde der Nachbarschaft ist es, mit dem Abschuss des Vogels König bzw. Königin zu werden. Schießberechtigt sind alle Nachbarn und Nachbarinnen, die mindestens ein Jahr der Nachbarschaft angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Königin erwählt sich aus den Reihen der Nachbarmänner einen König, erlangt ein Nachbar die Königswürde, erwählt er sich aus den Reihen der Nachbarfrauen eine Königin. König und Königin sorgen für eine gemeinsame Plakette an der KönigInnenkette und für zwei Plaketten für das Kinderkönigspaar. Ebenso sorgen sie für den Vogel des nächsten Jahres. Sollten König und Königin aus Freude über die Königswürde einen ausgeben wollen, so mögen sie das im Rahmen halten (Runde Korn oder Bier, maximal 30 Liter).

Kinderkönig / Kinderkönigin

Kinderkönig und Kinderkönigin werden beim Nachbarschaftsfest im Rahmen der Kinderbelustigung ermittelt. Die Eltern des amtierenden Königspaares sorgen für die Belustigung der Kinder.

Maitremse

Die Maitremse wird von den Müttern mit kleinen Kindern angefertigt und nach Absprache in der letzten Aprilwoche in der Nachbarschaft aufgehangen.

Nikolaus

Im Dezember besucht der Nikolaus die Kinder der Nachbarschaft.

Beitragstabelle

Jahresbeitrag 20,00

Jahresbeitrag bei Neuaufnahme 25,00

Kranzgeld 30,00

Bogen für Hochzeiten 30,00

Frühstückskorb ab 70. Geburtstag 30,00

Frühstückskorb ab Silberhochzeit 35,00

Erwachsenenlose 1,00

Kinderlose 0,50

Nikolaustüten 3,00

Nikolaustüten (Gastkinder) 4,00

Osterfeuerwachdienst

Die aktuelle Straße, die den Pflege und Wachdienst hat, ist auf der Homepage der Nachbarschaft frühzeitig einsehbar. 

Residenzpflicht 

Gemäß Beschluss der Nachbarschaftsversammlung im Jahr 2004 besteht für die  Übernahme der Vorstandsämter und der Königs- oder Königinnenwürde keine Residenzpflicht.

Das heißt: Es können auch Nachbarn diese Ehren erlangen, die nicht mehr in der Nachbarschaft wohnen, aber ihre Mitgliedschaft durch Beitragszahlung aufrecht erhalten.

Anmerkung

Der Nachbarschaftsstorch und die Kinderwäscheleine (für Grüne Hochzeiten) lagert bei Terhart, Nordesch 6.